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Förderfonds Interkultur Ruhr 2024: Anträge können bis 9. November 2023 eingereicht werden

Förderfonds Interkultur Ruhr 2024: Anträge können bis 9. November 2023 eingereicht werden

von: 
Interkultur Ruhr

Ausschreibungszeitraum: 2. Oktober bis 9. November 2023

Dieses Jahr öffnet der Förderfonds zur Unterstützung künstlerischer, soziokultureller und interdisziplinärer Vorhaben bereits ab Oktober 2023. Anträge können bis einschließlich dem 9. November 2023 eingereicht werden. Die Ausschreibung gilt für Projekte, die 2024 umgesetzt werden.

Wie auch in den Jahren zuvor vergeben wir 200.000 Euro an Fördermitteln, die zu gleichen Teilen vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Regionalverband Ruhr zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

> zur Antragstellung

 

Programmschwerpunkte 2024

Seit 1. April 2023 ist das Team von Interkultur Ruhr mit dem Dienstbeginn der neuen Projektleitung wieder komplett. Das Team arbeitet an der Weiterentwicklung des Projekts und der dazugehörigen drei Schwerpunkte Förderfonds, Netzwerk und Programm.

Aufbauend auf die ausgezeichnete Arbeit des bisherigen Teams geht es dabei um die Etablierung von Strategien und Maßnahmen, die Kooperationen und Netzwerke im Ruhrgebiet stärken und die Sichtbarkeit der Kulturarbeit, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben leistet, erhöhen.

Im Zuge dessen entstehen inhaltliche Schwerpunkte, aus denen örtliche und zeitliche Verdichtungen im Programm, neue Veranstaltungsformate und Kooperationsprojekte mit Akteur*innen der Region entwickelt werden sollen.  

Diese inhaltlichen Schwerpunkte lassen sich grob in vier Überschriften zusammenfassen:

•    Orte des Alltags
•    Orte des Erinnerns
•    Orte des Feierns
•    Orte des Forderns

Die Formate des Schwerpunkts „Orte des Alltags“ finden an Orten statt, an denen sich viele unterschiedliche Menschen aufhalten und miteinander austauschen. Das sind z.B. Imbisse, Trinkhallen, Friseursalons, Beauty Salons, Cafés, Sportplätze, Parks, Straßen. Durch den Schwerpunkt soll die Kulturarbeit näher an das alltägliche Leben der Menschen heranrücken, sie soll Teil des Alltags werden.

Im Schwerpunkt „Orte des Erinnerns“ setzen sich Projekte mit wenig erzählten Geschichten der Gesellschaft auseinander, werfen ein Licht auf das Vergessene und Übersehene. Das kann z.B. in Form eines Bühnenprogramms, eines Films, eines Buchs oder eines Kalenders präsentiert werden.

Die „Orte des Feierns“ versammeln Künstler*innen und Publikum in feierlichem Rahmen, schaffen Momente für gemeinsame Erlebnisse und Erinnerungen, zeigen die Vielfalt an künstlerischen Ausdrucksformen der Migrationsgesellschaft und lassen die Kunst unterschiedlicher Menschen miteinander verschmelzen.

Durch den Schwerpunkt „Orte des Forderns“ werden Forderungen nach mehr Sichtbarkeit und Rechten, Zugang zu Förderungen und Institutionen, nach mehr Möglichkeiten der Vernetzung und Kooperation in Form von Netzwerktreffen, Workshops, Publikationen oder Konferenzen der Öffentlichkeit präsentiert.

Um eine stärkere Vernetzung der drei Programmsäulen von Interkultur Ruhr zu erreichen, können Projektinitiator*innen, die ihre Vorhaben beim Förderfonds einreichen, solche „Orte“ schaffen bzw. solche „Orte“ können ihnen einen Rahmen für Präsentation, Kooperation und Projektentwicklung bieten.

So empfehlen wir Projektinitiator*innen, bei der Entwicklung ihrer Vorhaben Bezug auf solche inhaltlichen, örtlichen und zeitlichen Schwerpunkte zu nehmen. Dabei handelt es sich ausdrücklich um keine Fördervoraussetzung, sondern ausschließlich um eine Empfehlung, die dazu dienen kann, unsere Kräfte zu bündeln, unsere Sichtbarkeit zu erhöhen und unsere Anliegen stärker erlebbar zu machen.

> zur Antragstellung

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