PROJEKTFÖRDERUNG
+++ Die Ausschreibung der Projektförderung 2026 erfolgt im Januar. Anträge können derzeit noch nicht gestellt werden. +++
In der postmigrantischen Realität angekommen, lässt sich das gesellschaftliche Zusammenleben nicht mehr in nationale Zugehörigkeit sortieren. Gleichzeitig sind der Wunsch nach Zugehörigkeit und die Erfahrung der Vereinzelung alltägliche Symptome einer sich spaltenden Gesellschaft. Interkultur Ruhr fragt im Zuge dessen, welche Praktiken von Künstler:innen und Kulturschaffenden für mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft umgesetzt werden – und will diese fördern und sichtbar machen.
Der Fokus liegt auf dem Prozess und der Qualität der Zusammenarbeit. Interkultur Ruhr sieht die Verschiedenheit in Arbeitsweise, Perspektive und künstlerischer Sparte der Zusammenarbeitenden als Kraft der Migrationsgesellschaft. Diese Zusammenhänge sollen gestärkt werden. Durch die Projektförderung fördert Interkultur Ruhr künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Vorhaben, die im Ruhrgebiet durchgeführt werden.
Informationen zur Bewerbungsphase und -frist veröffentlichen wir demnächst an dieser Stelle, über unseren Newsletter und auf Instagram.
Was ist ein Projekt?
Ein Projekt ist ein zeitlich befristetes Vorhaben mit einem konkreten Ziel.
Was ist förderfähig?
• Projekte, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen
• Projekte, die auf die Stärkung von Gemeinschaft durch Kunst und Kultur abzielen
• Projekte, welche die Potentiale kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen
• Projekte, die an einer solidarischen Gesellschaft arbeiten und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen
• Projekte, die die Sichtbarkeit der Perspektiven von Künstler:innen und Kulturschaffenden, die sich als Schwarz, of Color, (post-)migrantisch positionieren und/oder eigene Fluchterfahrung haben, erhöhen
• Projekte, deren Antragssumme zwischen 2.000 und 10.000€ liegt
Wer kann sich bewerben?
• Künstler:innen und Kulturschaffende
• Künstler:innen und Kulturschaffende, die sich als Schwarz, of Color, (post-)migrantisch positionieren und/oder eigene Fluchterfahrung haben, werden explizit zur Antragstellung ermutigt
• kommunale und freie Kulturinstitutionen, -träger:innen und -initiativen, die einen Beitrag zum gemeinschaftlichen Leben im Ruhrgebiet leisten
• migrantische Selbstorganisationen, die Kunst- und Kulturprojekte in der Community umsetzen
Die Projektförderung richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst und des Kulturschaffens, vor allem sozial engagierte Kunst.
Projektinitiator:innen wird angeraten, geeignete Kooperationspartner:innen zu finden, um benötigte Strukturen, Ressourcen und Wissensbestände nutzen zu können.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Eine dreiköpfige Jury bewertet die eingereichten Förderanträge gemäß der Förderrichtlinie 2026. Die Jury empfiehlt Projekte zur Förderung an den Regionalverband Ruhr. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Vorhaben, die eine Förderung erhalten, treffen die politischen Gremien und der Regionaldirektor.
Die Jury für die Förderrunde 2026 wird baldmöglichst hier bekannt gegeben
Fragen zum Kosten- und Finanzierungsplan:
Uwe Hitschler (er/ihn)
E-Mail: hitschler(at)rvr.ruhr
Dokumentationen der vergangenen Förderjahre
Seit 2016 wurden jährlich jeweils mehr als 30 interkulturelle Projekte in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets realisiert. Dokumentationen der vergangenen Jahre finden Sie als PDF-Datei zum Download hier: 2016 / 2017 / 2018 / 2019 / 2020 / 2021.
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