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Förderfonds Interkultur Ruhr 2023

+++ Der Förderfonds Interkultur Ruhr 2023 ist geschlossen. +++

Der Förderfonds Interkultur Ruhr 2023 wurde geschlossen, da so viele Anträge eingegangen sind, dass die Summe voraussichtlich ausgeschöpft ist. Sollten Restmittel für das Jahr 2023 verbleiben, geben wir das schnellstmöglich an dieser Stelle bekannt. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben!

Der Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Vorhaben für ein bereicherndes interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet. Wie auch in den Jahren zuvor stehen 200.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung – solange bis alle Mittel des Fonds ausgeschöpft sind. Neben Kooperationsprojekten und dem Netzwerk ist der Förderfonds der dritte wichtige Kernbereich des Projekts Interkultur Ruhr.

Anfang 2016 wurde der Förderfonds Interkultur Ruhr als gemeinsame Initiative des Regionalverbands Ruhr und des Kulturministeriums NRW eingerichtet, um ein Klima interkultureller Offenheit in der Metropole Ruhr zu fördern. Seit 2016 wurden jährlich jeweils ca. 40 interkulturelle Projekte in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets realisiert. Kritische Dokumentationen der vergangenen Förderphasen finden Sie hier: 2016  / 2017 / 2018 / 2019 / 2020 / 2021.

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2023 werden erneut künstlerische und kulturelle Produktionen gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Der Regionalverband Ruhr unterstützt Vorhaben, welche die Potentiale kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen, an einer solidarischen Gesellschaft arbeiten und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen.

Wer ist antragsberechtigt? Was ist förderfähig?

Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst und des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger und freie Künstler:innen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten.

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind explizit zur Antragstellung eingeladen. Projektinitiator:innen wird außerdem angeraten, geeignete Kooperationspartner:innen zu finden, um benötigte Strukturen, Ressourcen und Wissensbestände nutzen zu können.

Neben der Projektförderung ist auch eine Förderung von Konzepten der interkulturellen Öffnung von Institutionen, der sozialen und politischen Selbstorganisation und der Entwicklung neuer Arbeitsmodelle im interkulturellen Feld möglich.

Förderverfahren

Förderanträge konnten seit dem 15.01.2023 jederzeit online eingereicht werden bis alle Mittel ausgeschöpft sind. Mitglieder der Jury des Förderfonds Interkultur Ruhr 2023 sind: Ayşe Kalmaz (Regisseurin, Autorin und Kulturschaffende; [sie/ihr]), Günfer Çölgeçen (Schauspielerin und Managerin für kulturelle Diversität; [sie/ihr]) und Omar Mohamad (Kulturmanager und Autor; [er/ihm]).

Die externe Jury prüft die Anträge fachlich und inhaltlich und empfiehlt Projekte zur Förderung an den Regionalverband Ruhr. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit in der Regel einige Wochen beträgt. Wir bemühen uns Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu geben.

Beratung zur Antragstellung

Das Team Interkultur Ruhr bietet 2023 feste Beratungszeiten vor Ort an. Die Beratung steht allen Interessierten offen und findet jeden Mittwoch von 10:00 bis 15:00 Uhr oder nach Vereinbarung in der Gutenbergstraße 47 in Essen statt. Bitte melden Sie sich für die Beratung an. Auch die telefonische Beratung findet weiterhin statt.

Ansprechpartner:in für inhaltliche Fragen zum Antrag: Yasemin Tayeboun (sie/ihr)
Telefon: +49 (0) 201 2069-264
E-Mail: tayeboun(at)rvr.ruhr

Ansprechpartner:in für Fragen zur Finanzierung: Monserrat Guiot Casares (keine Pronomen)
Telefon: +49 (0) 201 2069-589      
E-Mail: casares(at)rvr.ruhr

 

>> zur Online-Antragstellung

 

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Förderfonds Interkultur Ruhr
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