FÖRDERFONDS INTERKULTUR RUHR 2024
+++ Der Förderfonds Interkultur Ruhr 2024 ist geschlossen. +++
Der Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Vorhaben für ein interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet. Wie auch in den Jahren zuvor stehen 200.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Der Förderfonds ist neben Kooperationsprojekten und dem Netzwerk ein Kernbereich des Projekts Interkultur Ruhr.
Anfang 2016 wurde der Förderfonds Interkultur Ruhr als gemeinsame Initiative des Regionalverbands Ruhr und des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Das gemeinsame Ziel ist die Förderung interkultureller Offenheit in der Metropole Ruhr. So unterstützt der Förderfonds kulturelle Projekte, Initiativen und Kooperationen verschiedener Sparten, die einen nachhaltigen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten.
Der Ausschreibungszeitraum war vom 2. Oktober bis zum 9. November 2023.
2024 werden erneut künstlerische und kulturelle Produktionen gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Der Förderfonds unterstützt Vorhaben, welche die Potentiale kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen, an einer solidarischen Gesellschaft arbeiten und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen.
- Wer ist antragsberechtigt?
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Antragsberechtigt sind Künstler*innen, vor allem mit Migrationsgeschichte, sowie kommunale und freie Kulturinstitutionen, -träger*innen und -initiativen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten. Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichten sind explizit zur Antragstellung eingeladen.
- Was ist förderfähig?
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Der Förderfonds richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst und des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Interkultur Ruhr möchte in den kommenden Jahren die Vernetzung im Ruhrgebiet stärken. Die Programm- und Netzwerkarbeit von Interkultur Ruhr soll Ihnen eine Plattform zur Präsentation bieten. Hierbei können Kooperationen entstehen und die Projekte weiterentwickelt werden. Es steht Ihnen offen, die Schwerpunkte aus unserer Programmarbeit bei der Projektplanung zu berücksichtigen. Diese werden hier näher erläutert. Das in Betracht ziehen dieser Inhalte ist optional und stellt keine Voraussetzung für eine Förderung dar.
Projektinitiator* innen wird angeraten, geeignete Kooperationspartner*innen zu finden, um benötigte Strukturen, Ressourcen und Wissensbestände nutzen zu können.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Förderanträge können vom 2. Oktober bis 9. November 2023 ausschließlich online eingereicht werden. Alle hierzu benötigten Formulare und Unterlagen finden Sie hier.
- Förderverfahren unter 5.000 Euro:
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Die Jury prüft die eingereichten Förderanträge in fachlicher und inhaltlicher Hinsicht. Sie empfiehlt Projekte zur Förderung an den Regionalverband Ruhr (RVR). Das Referat 4 des RVR bewertet diese Empfehlungen und spricht eine Empfehlung an die Regionaldirektorin aus. Die Auswahl der Vorhaben mit einer Fördersumme unter 5.000 Euro trifft die Regionaldirektorin. Die Entscheidung der Regionaldirektorin wird in der Regel wenige Tage nach der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt (AKSV) des RVR am 22. Februar 2024 bekanntgegeben.
- Förderverfahren über 5.000 Euro:
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Unsere Jury prüft die eingereichten Förderanträge fachlich und inhaltlich. Wenn sie denken, dass ein Projekt förderwürdig sein könnte, formulieren sie konkrete Rückmeldungen an die Projektinitiator*innen. Diese Rückmeldungen sollen helfen, die Anträge konkreter auszuarbeiten. Das Team von Interkultur Ruhr teilt diese Rückmeldungen den Projektinitiator*innen bis spätestens 15. Dezember 2023 mit und berät sie zu den Anmerkungen und Empfehlungen der Jury.
Die Projektinitiator*innen haben die Möglichkeit, ihre Projektideen basierend auf diesen Rückmeldungen weiter zu entwickeln und die eingereichten Unterlagen zu überarbeiten. Für die Überarbeitung erhalten die Initiator*innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300 Euro. Dies gilt ausschließlich für freie Kulturträger*innen. Die aktualisierten Unterlagen müssen bis zum 5. Januar 2024 eingereicht werden.
Die Jury prüft die überarbeiteten Förderanträge erneut und gibt eine Empfehlung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (AKSV) des RVR ab. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Vorhaben, die eine Förderung von über 5.000 Euro erhalten, trifft der AKSV des RVR während seiner Sitzung am 22. Februar 2024.
Beratung zur Antragstellung
Das Team Interkultur Ruhr bietet 2023 feste Beratungszeiten an. Die Beratung steht allen Interessierten offen und findet zu festen Zeiten statt. Bitte melden Sie sich für die Beratung vorab per E-Mail bei den jeweiligen Ansprechpartner*innen an.
Telefonische Beratungen sind an den folgenden Zeiten verfügbar (nach Vereinbarung per E-Mail):
04. Oktober: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
11. Oktober: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
18. Oktober: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
25. Oktober: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
06. November: Telefonische Beratung für finale Fragen von 13:00 bis 17:00 Uhr.
Ansprechpartner*in für inhaltliche Fragen zum Antrag:
Yasemin Tayeboun (sie/ihr)
E-Mail: tayeboun(at)rvr.ruhr
Ansprechpartner*in für Fragen zum Finanzplan:
Monserrat Guiot Casares (keine Pronomen)
E-Mail: casares(at)rvr.ruhr
Termine der Informationsveranstaltungen:
10. Oktober: Live Informationsveranstaltung von 18:00 bis 20:00 Uhr im Zentrum für Kultur, Duisburg (ohne Anmeldung)
12. Oktober: Informationsveranstaltung von 12:00 bis 13:00 Uhr via Zoom
Anmelden unter: interkultur@rvr.ruhr
17. Oktober: Live Informationsveranstaltung von 18:00 bis 20:00 Uhr im Taranta Babu, Dortmund (ohne Anmeldung)
Dokumentationen der vergangenen Förderjahre
Seit 2016 wurden jährlich jeweils mehr als 30 interkulturelle Projekte in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets realisiert. Dokumentationen der vergangenen Jahre finden Sie als PDF-Datei zum Download hier: 2016 / 2017 / 2018 / 2019 / 2020 / 2021.
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