FÖRDERFONDS INTERKULTUR RUHR 2025
Der Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Vorhaben für ein interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet. Wie auch in den Jahren zuvor stehen 200.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Der Förderfonds ist neben Kooperationsprojekten und dem Netzwerk ein Kernbereich des Projekts Interkultur Ruhr.
Anfang 2016 wurde der Förderfonds Interkultur Ruhr als gemeinsame Initiative des Regionalverbands Ruhr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Das gemeinsame Ziel ist die Förderung interkultureller Offenheit im Ruhrgebiet. Hierzu zählt ausschließlich das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr - RVR – die Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen sowie die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Recklinghausen, Kreis Unna und Kreis Wesel.
Der Förderfonds unterstützt kulturelle Projekte, Initiativen und Kooperationen verschiedener Sparten, die einen nachhaltigen Beitrag zum interkulturellen Leben im Ruhrgebiet leisten.
Sie können Ihre Anträge vom 6. Dezember 2024 bis zum 30. Januar 2025 (24:00 Uhr) einreichen.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn Sie aus technischen Gründen noch eine Bestätigungsmail erhalten sollten.
2025 werden künstlerische und kulturelle Projekte gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Der Förderfonds unterstützt Vorhaben, welche die Potentiale kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen, an einer solidarischen Gesellschaft arbeiten und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen.
Wer ist antragsberechtigt? Was ist förderfähig?
Antragsberechtigt sind Künstler*innen, vor allem mit Migrationsgeschichte, sowie kommunale und freie Kulturinstitutionen, -träger*innen und -initiativen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben im Ruhrgebiet leisten. Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichten sind explizit zur Antragstellung eingeladen. Der Förderfonds richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst und des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur.
Projektinitiator* innen wird angeraten, geeignete Kooperationspartner*innen zu finden, um benötigte Strukturen, Ressourcen und Wissensbestände nutzen zu können.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Eine dreiköpfige Jury bewertet die eingereichten Förderanträge gemäß der Förderrichtlinie. Die Jury empfiehlt Projekte zur Förderung an den Regionalverband Ruhr. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Vorhaben, die eine Förderung erhalten, treffen die politischen Gremien und der Regionaldirektor.
Beratung zur Antragstellung
Das Team Interkultur Ruhr bietet Beratung zur Antragstellung an. Diese Beratung steht allen Interessierten offen. Bitte melden Sie sich für die Beratung vorab per E-Mail bei den jeweiligen Ansprechpersonen an.
Ansprechpartner*in für inhaltliche Fragen zum Antrag:
Yasemin Tayeboun (sie/ihr)
E-Mail: tayeboun(at)rvr.ruhr
Ansprechpartner*in für Fragen zum Finanzplan:
Uwe Hitschler (er/ihn)
E-Mail: hitschler(at)rvr.ruhr
Termine der Informationsveranstaltungen:
Mittwoch, 15. Januar 2025
Informationsveranstaltung von 16:00 bis 17:00 Uhr via Zoom
Anmelden unter: interkultur@rvr.ruhr
Dokumentationen der vergangenen Förderjahre
Seit 2016 wurden jährlich jeweils mehr als 30 interkulturelle Projekte in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets realisiert. Dokumentationen der vergangenen Jahre finden Sie als PDF-Datei zum Download hier: 2016 / 2017 / 2018 / 2019 / 2020 / 2021.
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