Förderfonds Interkultur Ruhr 2022: Anträge können ab 15. Februar eingereicht werden
Förderfonds Interkultur Ruhr 2022: Anträge können ab 15. Februar eingereicht werden
Der Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Initiativen, die sich für ein bereicherndes interkulturelles Zusammenleben und für ein solidarisches Miteinander im Ruhrgebiet einsetzen. Auch 2022 stehen hierfür insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
Neue Förderanträge können ab 15. Februar 2022 wie bisher ausschließlich online gestellt werden. Über Vorhaben bis zu einer Summe von 4.999 Euro entscheidet die Regionaldirektorin. Hierfür gelten keine besonderen Antragsfristen.
Über die Auswahl der Vorhaben ab einer Fördersumme von 5.000 Euro entscheidet der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (AKSV) des RVR in seinen Sitzungen. Die entsprechenden Sitzungen des Ausschusses finden voraussichtlich am 19.05. und 01.09.2022 statt. Anträge für die Sitzung am 19. Mai können bis einschließlich 15. März 2022 eingereicht werden. Weitere Fristen werden regelmäßig auf der Website veröffentlicht.
Für die Tätigkeit in der Jury des Förderfonds Interkultur Ruhr, die Empfehlungen an die Entscheidungsträger ausspricht, konnten Ella Steinmann (Agentin für Diversitätsentwicklung), Günfer Çölgeçen (Schauspielerin und Managerin für kulturelle Diversität) und Omar Mohamad (Kulturmanager und Autor) gewonnen werden.
Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind explizit zur Antragstellung eingeladen. Eine gleichberechtigte Projektbeteiligung von Akteur:innen unterschiedlicher kultureller Hintergründe ist ausdrücklich gewünscht. Das Team Interkultur Ruhr bietet weiterhin eine aktive Beratung und Vermittlung zwischen Projektinitiator:innen und potentiellen Partnerorganisationen an. Ansprechpartnerin hierfür ist Yasemin Tayeboun: yt@interkultur.ruhr.
Auch 2022 werden künstlerische und kulturelle Produktionen im Kontext von Flucht und Migration gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Neben der Projektförderung ist auch eine Förderung von Konzepten möglich. Die Ausschreibung richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst, des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger und Künstler:innen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten.
Der Förderfonds Interkultur Ruhr ist eine gemeinsame Initiative des Regionalverbands Ruhr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, um interkulturelle Offenheit in der Metropole Ruhr zu fördern. Mit einem jährlichen Fördervolumen von 200.000 Euro wurden seit 2016 über 200 interkulturelle Einzelprojekte in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets realisiert – nachzulesen in den ausführlichen Dokumentationen, die dazu erschienen sind.
Weitere Informationen zum Förderfonds und zur Antragstellung: >> hier.