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Förderfonds Interkultur Ruhr: Konzeptförderung

Förderfonds Interkultur Ruhr: Konzeptförderung

von: 
Fatima Çalışkan

Die freie Kulturszene und die interkulturelle Arbeit sind auch im zweiten Lockdown 2020 besonders stark von den Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Pandemie betroffen. Es war zu befürchten, dass viele künstlerische und kulturelle Vorhaben nicht wie geplant würden stattfinden können. Daher bieten wir im Förderfonds Interkultur Ruhr neben der Projektförderung auch eine Konzeptförderung an. In der aktuellen Situation möchten wir nochmal explizit auf diese Möglichkeit hinweisen und führen an dieser Stelle näher aus, was darunter zu verstehen ist.

Was ist eine Konzeptförderung?

„Neben der Projektförderung ist auch eine Förderung von Konzepten der interkulturellen Öffnung von Institutionen, der sozialen und politischen Selbstorganisation und der Entwicklung neuer Arbeitsmodelle im interkulturellen Feld möglich.“ (interkultur.ruhr/foerderfonds)

Was und wie wird unterstützt?

Initiativen, Vereine und Selbstorganisationen können Fördermittel zur Entwicklung von künstlerischen/soziokulturellen Konzepten beantragen, die die Möglichkeiten kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen und an einer solidarischen Gesellschaft im Ruhrgebiet arbeiten: Wie kann eine offene Gesellschaft von Morgen aussehen? Was braucht es zur Stärkung von Selbstorganisationen und Kulturschaffenden? Wie sehen neue Arbeitsmodelle für den Kulturbereich aus?

Mit der Konzeptförderung sollen nachhaltige Strukturen gefördert, interne Entwicklungen vorangetrieben und Arbeitsprozesse überdacht werden. Die eigene Selbstvertretungsorganisation, Verein, Initiative, Gruppe, kann bspw. neu aufgestellt oder überarbeitet werden. Die Konzeptförderung kann auch genutzt werden, um Initiativen, Vereine und Selbstvertretungsorganisation zu stärken und zu verändern. Mögliche Ideen sind Fortbildungen/Workshops zu (Self-)Empowerment oder Qualifizierungsmaßnahmen. Hierzu gehören unter anderem Methoden und Konzepte zur Archivierung der (Vereins-/Initiativ-)Arbeit oder Methoden und Konzepte zur Steigerung der Sichtbarkeit wie Digitalisierung, Kampagnenarbeit, Publikationen und Onlineplattformen etc. im Ruhrgebiet. Die Mittel können auch zur Stärkung und zum Ausbau von Netzwerken im Bereich interkultureller Öffnung genutzt werden.

Es können auch Fortbildungen/Workshops zur Diskriminierungssensibilisierung oder einem Coaching zur interkulturellen Öffnung in kulturell einheitlichen Institutionen und Organisationen beantragt werden. Im Antrag sollen konkrete, inhaltliche Bezüge zu den Möglichkeiten kultureller Diversität im Ruhrgebiet sichtbar gemacht werden.

Die finalen Konzepte müssen zum Abschluss der Förderperiode spätestens bis zum 30. April 2021 öffentlich zugänglich gemacht werden, beispielsweise als Communityabend im eigenen Haus, als künstlerische Präsentation des Arbeitsstandes auf öffentlichen Plätzen oder als digitale Ideenwerkstatt auf Social Media.

Alle Vorgaben zur Antragsstellung, Laufzeit und Förderkonditionen sind genauso wie in der Projektförderung. Die Förderrichtlinien gelten genauso.

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19.11.2020 Online-Infoveranstaltung zur Konzeptförderung

Am 19. November von 16 bis 18 Uhr informiert Fatima Çalışkan Interessierte über das Angebot der Konzeptförderung. Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit Fragen zum Programm stellen. Bei der Veranstaltung können auch eigene Ideen vorgestellt und besprochen werden. Um vorherige Anmeldung bis zum 15. November wird gebeten.

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